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WEDO aktualisiert seine Vertragsunterlagen zur Einhaltung neuer gesetzlicher Anforderungen
David Dutch |
Der rechtliche Rahmen für den Datenschutz in der Schweiz hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Um diesen neuen Anforderungen gerecht zu werden, hat WEDO SA eine umfassende Überarbeitung seines gesamten Vertragswerks vorgenommen.
Ziel dieser Initiative ist es, rechtliche Hürden zu beseitigen – insbesondere für kantonale und kommunale öffentliche Einrichtungen – damit diese unsere Dienste ohne zusätzliche vertragliche Anpassungen nutzen können.
Rechtlicher Hintergrund
Die neue Schweizer Datenschutzgesetzgebung (nDSG) ist am 1. September 2023 in Kraft getreten und bringt strengere Vorgaben für die Verarbeitung personenbezogener Daten mit sich.
Gleichzeitig haben die meisten Kantone ihre kantonalen Datenschutzgesetze überarbeitet. Aktuell steht nur noch der Kanton Waadt vor einer Revision. Diese kantonalen Regelungen stellen häufig zusätzliche Anforderungen an IT-Dienstleister der öffentlichen Hand.
Warum haben wir unser Vertragswerk überarbeitet?
Unsere Ziele waren klar:
- Rechtssicherheit schaffen bei der Auslagerung von Datenverarbeitungsprozessen an WEDO.
- Den neuen Anforderungen der kantonalen Datenschutzgesetze gerecht werden.
- Ein standardisiertes, rechtlich belastbares und verständliches Vertragswerk anbieten.
Welche Dokumente wurden aktualisiert?
1. Datenverarbeitungsvereinbarung (Data Processing Agreement, DPA)
Unsere Datenverarbeitungsvereinbarung wurde vollständig überarbeitet:
- Sie berücksichtigt nun auch die spezifischen kantonalen Vorgaben, wie z. B. Amtsgeheimnisse und Anforderungen an grenzüberschreitende Datenübermittlungen.
- Die Vereinbarung ist so gestaltet, dass öffentliche Einrichtungen sie ohne individuelle Anpassungen verwenden können.
- Sie enthält umfassende Verpflichtungen in Bezug auf Sicherheit, Vertraulichkeit, Sub-Prozessor und Betroffenenrechte.
2. Datenschutzerklärung
Diese konzentriert sich jetzt ausschliesslich auf die Verarbeitung personenbezogener Daten auf unserer Website (www.wedo.com), insbesondere in Bezug auf Tracking, Formulare und Kommunikation.
3. Allgemeine Nutzungsbedingungen
Diese wurden angepasst, um mit den überarbeiteten Datenschutzregelungen im Einklang zu stehen.
Die wichtigsten Punkte im neuen DPA
- Genaue Regelungen zu Sub-Prozessoren und weiterer Auftragsverarbeitung
- Einhaltung gesetzlicher Geheimhaltungspflichten (z. B. Amts- oder Berufsgeheimnis)
- Grenzüberschreitende Datenübermittlungen werden vertraglich geregelt
- Verpflichtung zur Meldung von Datenschutzverletzungen
- Überarbeitete Sicherheitsklauseln und Vertragsrecht auf Audit
Vorteile für unsere Kundinnen und Kunden
- Zeitersparnis: Keine individuellen Vertragsanpassungen notwendig
- Rechtssicherheit: Konform mit Bundes- und kantonalem Datenschutzrecht
- Transparenz: Verständliche, praxisnahe Dokumente mit hohem juristischem Standard
Besonderer Dank an YB Conseils & Solutions Sàrl
Ein besonderer Dank gilt YB Conseils & Solutions Sàrl, einer auf IT-Recht spezialisierten Kanzlei mit Sitz in Bulle (FR), die uns bei der Überarbeitung begleitet hat. Ihre Fachkompetenz ermöglichte es uns, juristische Präzision mit Verständlichkeit zu verbinden.
Bei Fragen oder für weitere Informationen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung: info@wedo.com.
Unsere aktualisierten Dokumente finden Sie im WEDO Trust Center.
– Ihr WEDO Team
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Héléna Galera